"Warum finde ich Ihre Contactlinsen auch im Internet?"
"Wissen Sie, dass Ihre Contactlinsen auch im Internet vertrieben werden?"
"Ich habe immer geglaubt, dass Hecht Contactlinsen nicht über das Internet zu beziehen sind und jetzt das!"
"Können Sie das nicht verbieten???"
Immer wieder erreichen uns Mitteilungen und Telefongespräche dieser Art.
Klare, kurze Antwort: NEIN.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2.Dezember 2010 darf der Vertrieb von Contactlinsen über das Internet nicht verboten werden.
Der EuGH sähe darin eine nicht gerechtfertigte Einschränkung des freien Warenverkehrs.
Die Warenfreiheit können zwar eingeschränkt werden, um den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten, doch diese könne auch durch andere weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, als den Online-Vertrieb von Contactlinsen per se zu verbieten.
Dieses Urteil ging 2010 auch durch die augenoptische Fachpresse und wurde vielerorts kontrovers diskutiert.
Möchten Sie mehr dazu lesen? Wir haben verschiedene Links für Sie bereitsgestellt:
Urteil von 2010
Artikel "handwerksblatt.de"
Artikel "eurofocus.de"
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